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An- und Umeldung Ganztagsbetreuung


 

Achtung Änderung im Februar 2025:

Aktuell überarbeiten wir die wählbaren Module für mehr Flexibilität und gleichzeitig bessere Planbarkeit. 

Sie können an dieser Stelle demnächst das neue Formular herunter laden und erfahren die aktuelle Anmeldefrist.

(Stand 10.02.2025)

 

Anmeldeverfahren für den Ganztag:

 

Um eine gerechtere Verteilung der Ganztagsplätze gewährleisten zu können und auch eine Priorität auf die ersten beiden Jahrgänge legen zu können, müssen alle Eltern ihre Kinder für jedes Schuljahr  neu im Ganztag anmelden.

 

Sie bekommen vor den Osterferien eine Rückmeldung der Schule ob ihr Kind in der Ganztagsbetreuung aufgenommen werden kann. Eine Kündigung des Betreuungsplatzes ist zum Schulhalbjahr möglich.

 

Auch wenn Ihr Kind auf der Warteliste steht, ist eine Neuanmeldung erforderlich.

 

Für die Anmeldung ist ein aktueller Arbeitgebernachweis zwingend erforderlich.

 

Anmeldung für die Frühbetreuung

 

 

Anmeldung für die Ferienbetreuung:

 

Ganztagskinder können für die Ferienbetreuung angemeldet werden. Bitte füllen Sie dafür das entsprechende Formular aus und beachten Sie die Abgabefristen.

 

 

 

Separate Anmeldungen für das Sommerferienangebot "Ferienspiele" der Stadt Riedstadt erhalten Sie direkt über die Stadt Riedstadt.

 

 

Moduländerung für das Schuljahr/Schulhalbjahr

 

Bitte beachten Sie die Abgabefristen der Moduländerung zum 31.12., die Änderungen sind dann zum Schulhalbjahr (01.02.) gültig.

 

 


 

Gebührenübersicht

 

Die Gebühren für die Ganztagsbetreuung sind auf 12 Monate umgelegt, damit sind die Gebühren 12x pro Jahr fällig. 

Die Zahlung der Entgelte beginnt mit dem Schuljahr. Das Schuljahr beginnt IMMER zum 01.August des jeweiligen Jahres auch wenn die Sommerferien erst im September enden.

Die Ferienbetreuung muss separat gebucht und bezahlt werden.

 


 

Kündigungsfristen:

 

Wenn Sie zum Ende des Schulhalbjahres kündigen möchten  (31.01.) muss die Kündigung spätestens am 31.12. schriftlich bei uns eingegangen sein.

Der Ganztagsplatz endet automatisch zum Schuljahresende, wenn bis zum 15.3. keine Neuanmeldung eingegangen ist.